Renovierungen im Haus oder in der Wohnung reißen oft ein riesiges Loch in die Haushaltskasse. Je nachdem, wie umfangreich die geplanten Arbeiten ausfallen, kommt hier schnell eine immense Summe zusammen. Für solche Renovierungsmaßnahmen wurde der gleichnamige Kredit ins Leben gerufen. Bei einem Renovierungskredit handelt es sich um eine ganz spezielle Form des Ratenkredits, der allerdings mit einigen Bedingungen verknüpft ist.
Inhaltsübersicht:
Was ist ein Renovierungskredit und wie unterscheidet er sich von anderen Krediten?
Prinzipiell ist ein Renovierungskredit ein ganz normaler Ratenkredit: Der Kreditnehmer erhält eine vorher festgelegte Summe ausgezahlt, die dann zusammen mit den entsprechenden Zinsen in monatlichen Raten zurückgezahlt werden muss. Es handelt sich jedoch um einen zweckgebundenen Kredit, das heißt, er darf nur und ausschließlich für die geplante Renovierungsmaßnahme verwendet werden. Viele Banken verlangen auch tatsächlich entsprechende Belege, die beweisen, dass wirklich Renovierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
Das können Rechnungen von Handwerkern sein oder auch Kaufbelege von Tapeten, Bodenbelägen und anderen Materialien. Der Renovierungskredit darf nicht mit einem Modernisierungskredit verwechselt werden, auch wenn sich die Verwendungszwecke stark ähneln. Doch es gibt einen wichtigen Unterschied: Bei einem Modernisierungskredit werden bauliche Veränderungen an dem Objekt vorgenommen, so dass es zu einer Wertsteigerung der Immobilie kommt. Beispiele sind ein Anbau, die Installation einer neuen Heizungsanlage und eine energetische Sanierung, mehr Infos hierzu auf energie-lexikon.de. Der Renovierungskredit dient dagegen dem Werterhalt einer Immobilie, das Objekt wird also nicht gleichzeitig aufgewertet.
Welche Vorteile hat ein Renovierungskredit?
Da ein Renovierungskredit zweckgebunden ist, liegt der Zinssatz immer niedriger als bei einem klassischen Ratenkredit. Im Gegensatz zu einem Immobilien- oder Sanierungskredit, der lediglich vom Besitzer der betreffenden Immobilie in Anspruch genommen werden kann, richtet sich ein Renovierungskredit zudem auch an Mieter. Es muss also kein Grundbucheintrag nachgewiesen werden; weiterlesen auf grundbuch.de. Gut zu wissen: Für Renovierungsmaßnahmen, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden, darf der Kredit nicht verwendet werden. Die Rechnungen für die Renovierungsarbeiten müssen also nach der Auszahlung der Kreditsumme ausgestellt worden sein.
Sorgfältig kalkulieren und gründlich vorbereiten
Vor der Renovierung und der Inanspruchnahme eines Renovierungskredits sollte sich der potenzielle Kreditnehmer zunächst einen Überblick über die zu erwartenden Kosten der Maßnahme verschaffen. Dies funktioniert zum Beispiel mit entsprechenden Kostenvoranschlägen von Handwerksfirmen. Auf diese Weise kann die Höhe der Kreditsumme so genau wie möglich geschätzt werden. Eine zu niedrig angesetzte Kreditsumme ist genauso ärgerlich wie eine zu hohe Summe, für die dann unnötigerweise Zinsen anfallen. Spielen Sie daher online einige Szenarien durch an Baukredit-Vergleichsportalen wie Baukredite.org. Übrigens: Meist bewerben Kreditinstitute den Renovierungskredit nicht explizit, es lohnt sich aber auf jeden Fall, präzise nachzufragen. Denn ob Sparkasse, Deutsche Bank, Volksbank oder Commerzbank, nahezu jedes Institut bietet ihn an.