Zahlreiche Kreditinteressenten möchten gerne einen Kredit unabhängig vom Ehepartner aufnehmen. Dies kann viele unterschiedliche Gründe haben. Vielleicht möchte man seinem Partner überraschen oder sich auch einen eigenen Wunsch erfüllen. Heute gibt es ein übersichtliches Angebot von Krediten ohne Ehepartner. Bei dieser Kreditform wird dann auf die zweite Unterschrift des Ehepartners verzichtet.
Inhaltsübersicht:
Was ist ein Kredit ohne Ehepartner?
Ein Kredit ohne Ehepartner wird vollkommen alleine abgeschlossen. Man muss keine weitere Unterschrift einholen, sondern kann auch so einen Kredit beantragen. Dies hat natürlich einige Vorteile. Man kann als Kreditnehmer alleine über den Kredit und somit das Geld verfügen. Es kann entschieden werden für was man das Geld verwenden möchte. Die Meinung des Ehepartners hat dabei kein Gewicht, kann aber natürlich mit einbezogen werden.
Info:
Desgleichen wird keine zweite Person mit einem Kredit belastet. Somit ist ein Kredit ohne Ehepartner eine sehr gute Alternative, falls einer der Partner über einen negativen Eintrag in der SCHUFA verfügt. Dies könnte zu einer Kreditablehnung führen. Mit diesem Kreditmodell kann man aber dennoch ein Darlehen erhalten, auch wenn der Partner finanziell nicht so gut gestellt ist. Deswegen werden Hausfrauen oder Arbeitslose einen solchen Kredit meist nicht erhalten.
Einen passenden Kredit finden
Die Auswahl an Krediten ohne Ehepartner ist begrenzt. In den meisten Fällen wird nur ein Kredit an beide Ehepartner vergeben, da die steuerlichen Zusammenveranlagungen vorteilhafter für die Bank sind. Diese bieten der Bank dann zusätzliche Sicherheit, wenn der Kredit beide Kreditnehmer verpflichtet. In der Regel wird davon ausgegangen, dass beide Partner ein geregeltes Einkommen beziehen.
Hinweis:
Die Rückzahlung des Kredits sollten somit gesichert sein. Dennoch gibt es einige Banken und Kreditinstitute, welche Darlehen ohne Ehepartner anbieten. Das liegt oftmals daran, dass die Nachfrage in diesem Bereich sehr hoch ist. Auf der Suche nach einem solchen Kredit sollte man auf keinen Fall das Internet aus den Augen lassen. Hier gibt es die meisten Angebote.
Die Voraussetzungen für einen Kredit ohne Ehepartner
Es gibt viele Kreditanbieter im Internet, welche diese Kreditform vermitteln. In den meisten Fällen wird auf einen zweiten Kreditnehmer verzichtet. Dennoch muss man auch hier sicherstellen, dass man ein ausreichend hohes Einkommen besitzt. Es sollte eine Festanstellung vorliegen und es dürfen keine negativen SCHUFA-Einträge bestehen. Sollte dieser vorhanden sein, dann wird man schlechte Karten haben.
Gut zu wissen:
Auch Selbstständige oder Freiberufler werden es schwer haben, weil die Bonitätsprüfung bei den Banken recht kompliziert ist. Darüber hinaus haben alle Banken gewisse Kreditvergaberichtlinien. An diese muss man sich halten. Wie diese genau aussehen ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Wichtig ist nur, dass der Kreditnehmer volljährig ist. Die zahlreichen Angebote im Internet sind meist schwer auseinander zu halten. Deswegen sollte man einen Vergleich in Betracht ziehen.
Ein solcher Vergleich kann eine große Hilfe sein und dafür sorgen, dass man den idealen Kredit finden. Bei einem solchen Vergleich kann man verschiedene Parameter angeben. Diese werden in den Vergleich miteinbezogen und sorgen dann für ein passendes Ergebnis. Oftmals kann man den Kredit ohne Ehepartner auch direkt im Internet beantragen. Das wird nur wenige Minuten dauern. Die eigentliche Kreditvergabe kann jedoch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Versteckte Zusatzgebühren erkennen
Berater preisen potentiellen Kreditnehmern insbesondere eine sogenannte Restschuldversicherung an. Diese soll Familienangehörige im Falle des Ablebens des Kreditnehmers vor weiteren Ratenzahlungen schützen.
Hinweis:
Die zu entrichtenden Gebühren treiben die Kosten eines Darlehens in horrende Höhe. Dieser monatliche Aufpreis wird allerdings nicht in den effektiven Jahreszins eingepreist. Somit ändern sich die monatlichen Kreditkonditionen vermeintlich nicht. Tatsächlich aber erfolgt ein unverhältnismäßiger Anstieg der Kosten.
Verdeutlichen lässt sich dies an einem fiktiven Beispiel:
Bei einem Darlehen über 10000 € mit 36 Monaten Laufzeit und einen Jahreszins von 5,16 %, wird ein monatlicher Betrag von 30 € für die Restschuldversicherung fällig. Legt man diesen Anteil auf die Kreditsumme um, liegt der effektive Jahreszins bei rund 12 %. Da derartige Policen auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden, ist die Bank nicht dazu verpflichtet derartige Kosten in den effektiven Jahreszins miteinzubeziehen.
Im Zweifel Unterlagen Verbraucherschützern vorlegen
Verbraucher setzen diesen Abschluss der Police fälschlicherweise als bindend voraus. Dafür existiert allerdings keine rechtliche Grundlage. Verbraucherschützer mahnen deshalb zur Vorsicht und raten dazu sich nicht unter Druck setzen zu lassen.
Vor Vertragsunterzeichnung sind die Kreditunterlagen daher Experten in einer regionalen Verbraucherschutzstelle vorzulegen.
Info:
Auch eine bereits abgeschlossene entsprechende Versicherung kann innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden. Laut Finanzexperten bleibt der Kredit von diesem spezifischen Widerruf unangetastet. Die vereinbarten Kreditkonditionen sind weiterhin gültig.
Umsichtig handeln bei „ Null – Prozent- Finanzierungen“
Verbraucher sollten insbesondere bei sogenannten „ Null – Prozent – Finanzierungen“ Vorsicht walten lassen. Entsprechende Verbraucherkredit – Angebote sind allgegenwärtig. Zahlreiche Händler locken Kunden zum Kauf mit vermeintlich zinsloser Finanzierung.
Obwohl entsprechende Finanzierungen primär bei den jeweiligen Händlern abgeschlossen werden, erfolgt die tatsächliche Kreditabwicklung über Geldinstitute, die eine Partnerschaft mit den betreffenden Händlern unterhalten.
Der Kaufpreis für die Ware wird in Form der Kreditsumme unmittelbar an den Händler ausgezahlt. Der Verbraucher entrichtet im Folgenden die Raten an das Kreditinstitut.
Hinweis:
Derartige Finanzierungen bergen zahlreiche Risiken. Demnach verleiten die zinsfreien Finanzierungsangebote zu unüberlegtem Konsum. Die Gefahr das eigene finanzielle Potential zu überschätzen ist groß.
Außerdem lenken die veranschlagten geringen Ratenzahlungen vom tatsächlichen Kaufpreis ab. Somit verlieren Verbraucher leicht den Überblick bezüglich monatlicher Verpflichtungen und geraten daher in eine Schuldenfalle.
Zudem stehen im Zuge dieser Finanzierungen Absatzziele und eventuelle Provisionen des Händlers im Fokus. Auch besitzen die Händler keine fachspezifische Ausbildung, die sie zu derartigen Kreditgesprächen befähigt.
Im Zuge einer „ Null – Prozent – Finanzierung“ Gewährleistungsrecht beachten
Die diesbezüglichen Unterlagen sind zwingend gewissenhaft zu prüfen. Unverständliche Vertragselemente sollten hartnäckig hinterfragt werden.
Künstlich erzeugter psychologischer Druck seitens des Händlers sollte nie nachgegeben werden. Angepriesene Zusatzversicherungen wie etwa Garantieverlängerungen sollten nicht wahrgenommen werden. Gemäß Verbraucherschützern steht Verbrauchern ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu.
Voreingestellte Erklärungen, die beispielsweise den Abschluss einer Restschuldversicherung generieren, sind aus dem Vertragstext zu streichen.
Hinweis:
Auch sogenannte Rahmenkreditverträge sind mit Vorsicht zu betrachten. Niemals sollten in diesem Kontext weitere Kredite in Anspruch genommen werden. Unerwünschte Rahmenkredite sind umgehend zu kündigen. Die dazugehörige Kreditkarte sollte entwertet zurückgesandt werden.
Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten beachten
Ein entsprechendes Darlehen kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, die es zu beachten gilt.
Demnach besitzen derartige Verträge, die vor dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden und keine zusätzlichen Kosten umfassen im Regelfall kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Info:
Verträge, welche nach dem 21. März 2016 geschlossen wurden, und deren vereinbarte Kreditsumme mindestens 200 € beträgt, verfügen demgegenüber über ein gesetzliches Widerrufsrecht.